Regeln beachten, Wald genießen
Im Wald sind für ein rücksichtsvolles und sicheres Miteinander von Mensch und Natur ein paar Regeln nötig.
Erfurt, 1. Mai 2024. Der Wald bietet Erholung in einer ursprünglichen Art und Weise. Jetzt im Frühjahr werden deshalb wieder Tausende in die heimischen Wälder strömen. Um den „grünen Schatz“ zu bewahren, ist es wichtig, dass man sich mit Achtsamkeit in der Natur bewegt und einige Regeln berücksichtigt. „Werden diese beachtet, leistet jeder Waldbesuchende seinen Beitrag zu einem umsichtigen und sicheren Walderlebnis: Für den Schutz der Natur, der dort lebenden Tiere als auch zur eigenen Sicherheit“, sagt Volker Gebhardt, ThüringenForst-Vorstand.
Gemeinsame Fair-Play-Regeln im Wald
- Waldbesuchende sollten auf markierten Wegen und Routen bleiben
- Lärm vermeiden
- Auf Touren in der Dämmerung und bei Nacht verzichten – für viele Tiere ist das die Zeit der Nahrungsaufnahme
- Waldränder sind Hotspots der Natur und sind daher in direkter Linie zu durchqueren. Auch Honig- und Wildbienen weiden hier – nicht ungefährlich für Wanderer.
- Erholungssuchende sollten Wildruhegebiete, Wildfütterungen, Aufforstungsbereiche und Jungwuchsflächen respektieren. Jagd- und Forstwirtschaft haben hier Vorrang.
- Waldwandernde sollten auf die aktuellen Waldbrandgefahrenstufen und die Maßnahmen zur Waldbrandprävention achten.
- Bei aufziehenden Gewittern den Wald schnell verlassen.
- Wer im Rucksack etwas mit in den Wald bringt, sollte das auch wieder mitnehmen. Kein Müll im Wald!
- Ameisenhaufen sind, ebenso wie Nistkästen oder stehendes Totholz in Ruhe zu lassen. Es sind ebenfalls Hotspots der Natur.
Sicherheit im Wald – zum Eigenschutz und Schutz der Anderen
Achtung, Mountainbiker! Wer die Forstwege mit höheren Geschwindigkeiten nutzt, sollte besondere Vorsicht walten lassen: Vor Kurven zum Eigenschutz, aber auch zum Schutz von deutlich langsameren Wanderern, Reitern und Joggern.
Mit „Respekt im Wald“ können alle Erholungssuchende für ein natur- und sozialverträgliches Miteinander im Wald eintreten. Auch wichtig: Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung geschieht auf eigene Gefahr. Der Waldeigentümer haftet nicht für Schäden Dritter, es sei denn, er hat walduntypische Gefahren geschaffen, wie etwa Baumfällarbeiten.
Erst jüngst hatte der Bundesgerichtshof im „Harzer Hexen-Stieg-Urteil“ festgestellt: „Mit waldtypischen Gefahren muss der Waldbesucher auch auf Wegen rechnen. Er ist primär selbst für seine Sicherheit verantwortlich. Risiken, die ein freies Bewegen in der Natur mit sich bringt, gehören grundsätzlich zum entschädigungslos hinzunehmenden allgemeinen Lebensrisiko“.
Verständnis für verschmutzte Waldwege
„Die klimawandelbedingt Borkenkäferkatastrophe zwingt Waldbesitzende zu umfangreichen Sanierungsmaßnahmen in Fichtenwäldern“, erläutert ThüringenForst-Vorstand Gebhardt. Sie müssten vom Käfer befallenes Holz schnellstmöglich aus dem Wald bringen. Forstmaschinen und Holz-Lkw strapazieren das Waldwegenetz zwangsläufig. Waldbesuchende müssten dadurch lokale und zeitliche Einschränkungen hinnehmen. Gebhardt bittet für diese Situation um Verständnis. ThüringenForst lasse die Wege nach dem Abtransport des Holzes umgehend instandsetzen.
Der Text ist eine Pressemitteilung von ThüringenForst: hier das Original.
ThüringenForst bei Waldfreund.in.
Foto: Bitte nicht – das Betreten von Holzpoltern ist gefährlich (© Horst Sproßmann / ThüringenForst)