Zahl der Jagdunfälle auf Tiefstand

Zahl der Jagdunfälle auf Tiefstand

14. März 2022 Aus Von waldreporter

Die DJV-Statistik für 2021: keine tödlichen Unfälle mit Waffen – Wahrscheinlichkeit eines Unfalls bei 0,0003 Prozent – Hohe Sicherheitsbestimmungen in Deutschland


Die Zahl der Unfälle mit Waffen ist nach Angaben des Deutschen Jagdverbands (DJV) auf einem Tiefstand. Im Jahr 2021 habe es demnach keinen Unfall mit Todesfolge gegeben. Innerhalb von drei Jahren sei nur ein tödlicher Jagdunfall passiert. Bezogen auf 403.420 Jagdscheininhaber entspreche dies einer Wahrscheinlichkeit von 0,0003 Prozent, als Jäger durch eine Schusswaffe getötet zu werden. Führerscheininhaber hätten ein 13-mal höheres Risiko im Straßenverkehr zu sterben.

Der DJV hat für diese Statistik die Zahlen der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung, das Archiv der Nachrichtenagentur dpa und Daten der Gothaer Versicherung* ausgewertet. „Jeder Unfall ist einer zu viel. Wir tun alles, um die Jagd noch sicherer zu machen“, sagt DJV-Präsidiumsmitglied Josef Schneider. Bereits bei der Jägerausbildung in Deutschland werde größter Wert auf die Sicherheit im Umgang mit Waffen gelegt.

Für die Jagd gebe es laut DJV strenge Sicherheitsregeln, um eine Gefährdung von Menschen und Nutztieren zu verhindern. So muss jeder Jäger auf den sogenannten Kugelfang achten: Die Kugel darf nur in Richtung Boden fliegen, darum beispielsweise der Schuss vom Hochsitz. Der Boden „fängt“ die Kugel, wenn sie den Wildkörper verlässt. Es ist verboten, eine Hintergrundgefährdung in Kauf zu nehmen, etwa Tiere auf einer Hügelkuppe zu beschießen, weil nicht klar ist, wohin die Kugel fliegt.

Jagdscheininhaber werden streng kontrolliert. Anders als der Führerschein für Kraftfahrzeuge wird der Jagdschein nicht auf Lebenszeit ausgestellt. Spätestens nach drei Jahren muss er neu beantragt werden. Nur wer die aufwändige staatliche Jägerprüfung besteht, kann überhaupt einen Jagdschein lösen. Hierfür muss ein tadelloses polizeiliches Führungszeugnis vorliegen und die Behörden prüfen die Zuverlässigkeit. Dazu gehört auch eine Abfrage beim Verfassungsschutz. Selbst Verstöße gegen das Steuer- oder Verkehrsrecht können dazu führen, dass ein Jäger seine Zuverlässigkeit verliert und die Waffen abgeben muss oder der Antrag auf Verlängerung abgelehnt wird.

Zur Pressemitteilung des DJV im Original geht es hier.

Foto: Grimm/DJV