Hunde an die Leine

Hunde an die Leine

5. Juni 2025 Aus Von waldreporter

In Thüringen müssen Hunde im Wald ganzjährig an die Leine. ThüringenForst erklärt, warum.

Erfurt, 5. Juni 2025. Nach Angaben von ThüringenForst ignorieren nicht wenige Hundebesitzer die ganzjährige Anleinpflicht in den Wäldern des Bundeslands. Den Preis zahlen die Natur und andere Erholungssuchende.

Freilaufende, ungehorsame oder wildernde Hunde sind eine Gefahr für Wildtiere. Oder sie belästigen andere Erholungssuchende wie etwa Reiterinnen und Reiter oder Radfahrende. Laut Thüringer Waldgesetz hat sich jeder Waldbesucher so zu verhalten, dass er die Lebensgemeinschaft Wald nicht stört und die Erholung anderer nicht beeinträchtigt. Hunde, von Jagdhunden abgesehen, sind im Wald ganzjährig an der Leine zu führen. Wer dagegen verstößt, muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen.

„Das Thüringer Waldgesetz regelt, den Wald zum Zweck der naturverträglichen Erholung auf eigene Gefahr zu betreten. Dieses Betretungsrecht bringt allerdings auch einige Verpflichtungen mit sich“, erklärt Volker Gebhardt, ThüringenForst-Vorstand. Immer wieder stelle das Forstpersonal fest, dass Hundebesitzende ihre Vierbeiner ohne Leine und außerhalb des Einwirkbereiches laufen lassen. Diese Hunde können die Fährten von Wildtieren wittern, siw aufstöbern, ihnen direkt begegnen und die Verfolgung aufnehmen. Im Regelfall hilft dann alles Pfeifen und Rufen nicht – der Hund ist, je nach Rasse mehr oder weniger, vom Jagdfieber gepackt. Dies kann allerdings nicht nur böse für das Wildtier enden, sondern auch für den Hund. Besonders das Queren von vielbefahrenen Straßen beim Hetzen des Wildes kann für Jäger und Gejagten den schnellen Tod bedeuten – von der zusätzlichen Gefahr für Dritte einmal abgesehen.

Außer Kontrolle geratene Hunde sind im Wald aber nicht nur eine Gefahr für das Wild, sondern auch für sonstige Waldnutzende – etwa die Reiter. So reagieren Pferde naturbedingt auf schnelllaufende Hunde mit einem Fluchtreflex, mit möglichen gefährlichen Folgen für Ross und Reiter. Hier können Schadensersatzforderungen erheblichen Ausmaßes auf jene Hundebesitzende zukommen, die das gesetzlich geforderte Anleinen ihrer Vierbeiner für überflüssig halten. Und noch ein Aspekt ist Gebhardt wichtig: Nicht selten komme es vor, dass eine Nachwuchs führende Wildsau freilaufende, störende Hunde angreift, oft tödlichen Folgen – für den Hund.

 

Der Text ist eine leicht redigierte Pressemitteilung von ThüringenForst vom 25. Juni 2024. Zum Original.
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Foto: © pusteblume25/pixelio.de