Sie fressen den Wald
Reh,- Rot- und Damwild „überweidet“ den Wald – Fressen des Baumnachwuchses – DFWR aktualisiert Wildschadenskonvention
Berlin, 21. Oktober 2024 – Nach Angaben des Deutschen Forstwirtschaftsrats (DFWR) richten Rehe, Hirsche und Damwild große Schäden im deutschen Wald an. Der Wald ist „überweidet“, so der DFWR. Als Reaktion darauf hat der Verband jetzt seine „Wildschadenskonvention“ erweitert und neu aufgelegt. Dabei handelt es sich um ein leicht anwendbares Schadensermittlungsverfahren für Waldbesitzende.
Die Schäden schlagen sich aber nicht nur in den Bilanzen der Waldbesitzenden nieder. Auch dem Ökosystem Wald ganz allgemein schaden zu hohe Wildbestände. Das Wild frisst oder beschädigt die jungen Bäume – der Wald verjüngt sich nicht mehr von selbst. Das hemmt auch die ökologische Vielfalt der Waldverjüngung. Ältere Bäume weisen sogenannte „Schälschäden“ auf, ebenfalls verursacht durch Reh,- Rot- und Damwild.
Die Wildschadenskonvention gibt es auch als App. Sie soll es selbst Ungeübten ermöglichen, plausible Ergebnisse zu erzielen, die eine gütliche Einigung vor Ort zwischen Geschädigten und Schadensersatzpflichtigen erleichtern. Georg Schirmbeck, Präsident des DFWR, sagt: „Es gilt, einen Wildbestand so zu bejagen, dass mehrschichtige Waldökosysteme entstehen können. Verantwortung und gemeinsames Engagement sollten hierbei die bevorzugte Basis sein, finanzielle Entschädigungen eher das letzte Mittel. Auch Jägerinnen und Jäger tragen Verantwortung für das Waldeigentum und die Ressourcen des Waldes. Nicht zuletzt für den Rohstoff Holz. Wo lokale Blockaden bestehen, müssen durch diese Konvention nachvollziehbare Konsequenzen im Portemonnaie der Jagenden folgen.“
Wild erschwert Klimaschutz
Eine Neuheit der Konvention betrifft die Schälschäden – also die durch das Abfressen der Baumrinde verursachten Schäden, die zur Holzentwertung beitragen. Michael Duhr, Sprecher der AG Wildschadensbewertung beim DFWR und selbst Waldbesitzer, betont die Dringlichkeit der Situation: „Ohne entschiedene Maßnahmen gegen überhöhte Wildeinflüsse ist ein effektiver Klimaschutz nicht möglich.“
Trotz der klaren gesetzlichen Vorgaben, wie dem Bundesjagdgesetz, das die Vermeidung der Beeinträchtigung ordnungsgemäßer forstwirtschaftlicher Nutzung und insbesondere von Wildschäden vorsieht, sowie dem Bundeswaldgesetz, das den Dreiklang aus Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion als Grundlage hat, nutzen bisher nur wenige Waldbesitzende ihre Eigentumsrechte für vertragliche Gestaltungen oder Schadensersatzansprüche. Dies liegt oft am mangelnden Wissen oder an der fehlenden Unterstützung bei der Ermittlung der finanziellen Schadenshöhe.
Waldbesitzende können die entsprechenden Tabellen mit Anwendungsinformationen können unter https://www.dfwr.de/service/arbeitshilfen/arbeitshilfe-wildschaeden/ herunterladen.
Der Text ist eine leicht bearbeitete Pressemitteilung des DFWR. Hier das Original.
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