Waldschutz kritisiert SLAPP-Gesetz
Das geplante SLAPP-Gesetz der Bundesregierung stößt bei Organisationen für Waldschutz wie Rettet den Regenwald e. V. auf heftige Kritik.
Hamburg, 2. Februar 2026. Nach Ansicht von Rettet den Regenwald e. V. und des No-SLAPP-Bündnisses Deutschland ist der Gesetzentwurf gegen Einschüchterungsklagen (englisch SLAPP) unzureichend.
SLAPP-Versuche gegen Rettet den Regenwald e.V. und weitere aktuelle Fälle würden zeigen: Der Entwurf böte Betroffenen von Einschüchterungsklagen keinen wirksamen Schutz. Die Waldschutzorganisation und das Bündnis kritisieren, dass der außergerichtliche Bereich nicht geregelt ist. Außerdem sei das Gesetz auf grenzüberschreitende Fälle beschränkt, Sanktionsmechanismen seien unzureichend.
Gravierende Schutzlücken
Der Gesetzentwurf habe gravierende Schutzlücken. „Der Entwurf hätte uns nicht vor den jüngsten SLAPP-Versuchen bewahrt. Außergerichtliche Einschüchterungen sind nicht abgedeckt. Jetzt müssen die Bundestagsabgeordneten dafür sorgen, dass das Gesetz mehr Biss bekommt“, sagt Bettina Behrend, Vorsitzende von Rettet den Regenwald e.V. Das der Verein auch mit seiner Petition.
Mit der EU-Richtlinie 2024/1069 hatte die Europäische Union erstmals verbindliche Schutzmaßnahmen gegen sogenannte SLAPP geschaffen. Das sind strategische Klagen, die darauf abzielen, kritische Stimmen durch das Drohpotenzial von Gerichtsverfahren einzuschüchtern (Strategic Lawsuit Against Public Participation). Deutschland muss diese Richtlinie bis Mai 2026 in nationales Recht umsetzen. Der am 10. Dezember vorgelegte Regierungsentwurf verfehle jedoch das Ziel eines wirksamen Schutzes von Umweltorganisationen, Bürgerinitiativen und Journalisten. Gerade Journalisten sind immer wieder solcher Klagen ausgesetzt. Im Falle Donald Trump vs. New York Times ist das Ziel nicht „Recht“ zu bekommen, sonden den Gegner mundtot zu machen oder ganz zu vernichten.
SLAPP gegen Rettet den Regenwald e.V.
So hätte der aktuelle Gesetzentwurf Rettet den Regenwald e.V. nicht vor dem jüngsten SLAPP-Versuch geschützt. Im Juli 2025 hatte eine Anwaltskanzlei innerhalb weniger Tage vier Abmahnungen mit der Aufforderung von Unterlassungserklärungen verschickt. Der Verein hat die Forderungen zwar zurückgewiesen, der juristische Angriff hat jedoch Zeit und Geld gekostet.
Nach Bekanntwerden eines Referentenentwurfs des Bundesjustizministeriums hatte Rettet den Regenwald e.V. die Petition gestartet. Rund 39.000 Personen haben sie unterschrieben.
Der Text ist eine bearbeitete und ergänzte Pressemitteilung von Rettet den Regenwald e. V.
Mehr über diese Organisation bei Waldfreund.in.
Foto: Regenwald im Taman Negara National Park in Malaysia. / Wikimedia Commons CC BY-SA 3.0 von Vladimir Yu, Arkhipov
